Deprecated: The each() function is deprecated. This message will be suppressed on further calls in /var/www/vhosts/teilhabe-experten.de/httpdocs/teilhabe-experten.de/page/redaxo/include/functions/function_rex_mquotes.inc.php on line 14 Bestellen - Die Vielfalter
Wer wir sind
Wir sind eine regionale Unternehmensinitiative
und verfügen über hohe fachliche und unternehmerische Kompetenz in der Förderung und Assistenz von Menschen mit Behinderung.
In unserem Fokus: die Bedarfe der Menschen mit Behinderung
Die Vielfalter sind:
Die teilnehmenden Organisationen haben insgesamt ca. 15 650 Klienten und ca. 6 600 Mitarbeiter.
Was wir machen
Aufgaben und Projekte
Wir entwickeln unsere Einrichtungen und Dienste und ihre Leistungen aktiv in Richtung der Vorgaben durch die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen weiter.
Wir arbeiten als Motor für Inklusion mit den relevanten Akteuren an der Gestaltung inklusiver und barrierefreier Sozialräume.
Die Leistungen der Einrichtungen und Dienste richten wir konsequent und kontinuierlich an den Bedarfen unserer Kunden aus.
Wir vereinbaren gemeinsame Qualitätsstandards für unsere Einrichtungen und Diensten, die Menschen mit Behinderung unabhängig von ihren bestehenden Fähigkeiten und Einschränkungen den Weg zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ebnen.
Die "Sprechenden Symbole" kann man über dieses Formular per E-Mail bestellen. Einfach ausfüllen an die E-Mail anhängen und senden.
Der kleine Geist goes SIGNbox
In der "Unterstützten Kommunikation" sind sie bekannt: Die Bücher vom "Kleinen Geist" von Monika Waigand (UK-Couch). Fast alle Bücher kommen mit 9-12 Seiten aus. Sie beginnen und enden nahezu gleich. So ist der Wiedererkennungswert besonders hoch. Sie sind gespickt mit Kernvokabular, also mit Worten, die im Alltag häufig Verwendung finden. Das macht das Erlernen wie auch das Lesenlernen dieser meist sehr kurzen Wörter einfacher. Davon profitieren nicht nur Leseanfänger sondern auch Kinder mit Leserechtschreibschwäche.
Weitere Informationen auch als PDF-Datei unter Downloads.
SIGN Produkte
Nominiert für den Excellent Preis 2017
In der SIGNbox 2 finden sich Begriffe aus unterschiedlichen Kategorien wie z.B. Schule, Farben, Essen & Trinken oder Gefühle. Mit diesem Vokabular bietet die SIGNbox 2 eine optimale Ergänzung zur SIGNbox 1, die einen Großteil des sogenannten Kernvokabulars* (* vgl. Boenisch/Sachse 2007) abdeckt.
Mit 113 Bonusgebärdenkarten im Format 5 x 5 cm (Größe der SIGNmap Felder) kann die SIGNmap individuell ergänzt werden.
Die SIGNmap gibt es in zwei Varianten: Variante Poster
A1 Poster (200 g/m), 113 Bonuskärtchen (5 x 5 cm), Flausch- und Klettpunkte zum Befestigen der Kärtchen auf dem Poster. Variante Hartschaum
A1 Hartschaumplatte (5 mm), 113 Bonuskärtchen (5 x 5 cm), Flausch- und Klettpunkte zum Befestigen der Kärtchen auf dem Poster.
Der Vielfalter ist im Rahmen des von Aktion Mensch geförderten Projektes "Gelingende Kommunikation" entstanden. Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Nutzung (siehe Mailadresse).
Damit wird ein Gesamtpaket mit 224 Gebärden angeboten, welches:
a) häufig gebrauchte Gebärden visualisiert,
b) Lernen & Anwenden von Gebärden ermöglicht
c) die multimodale Kommunikation unterstützt.
und parallel zur SIGNbox genutzt werden kann
Die SIGNmap wurde maßgeblich von gehörlosen (DGS)Muttersprachlern entwickelt. So konnte gewährleistet werden, dass die Zeichnungen gebärdensprachlich korrekt sind: Handstellung und -bewegung, Mimik, Mundbild.
Viele Gebärden/Begriffe der SIGNmap gehören zum sogenannten Kernvokabular: also die 200 – 300 Wörter einer Sprache, die situationsunabhängig am häufigsten gebraucht werden (vgl. Boenisch/Sachse 2007). Sie machen ca. 80 % des Gesprochenen aus. Es handelt sich insbesondere um Funktionswörter, welche farbig zugeordnet werden:
Hellblau – Artikel
Lila – Pronomen
Gelb – Adverbien
Rosa – Konjunktionen
Grün – Präpositionen
Schwarz – Nomen
Rot – Verben
Grau – Floskeln
Blau - Adjektive
AUSWAHL UND GESTALTUNG DER GEBÄRDENZEICHUNGEN
Die Zeichnungen sollen helfen, Gebärden schnell zu erfassen. So wurden vielfach »Doppel-Gebärden« gezeichnet, um die schwarz geränderte Start- und grau geränderte Endposition der Bewegung zu verdeutlichen.
Die SIGNmap gibt es in zwei Varianten: Variante Poster
A1 Poster (200 g/m), 113 Bonuskärtchen (5 x 5 cm), Flausch- und Klettpunkte zum Befestigen der Kärtchen auf dem Poster. Variante Hartschaum
A1 Hartschaumplatte (5 mm), 113 Bonuskärtchen (5 x 5 cm), Flausch- und Klettpunkte zum Befestigen der Kärtchen auf dem Poster.
Die SIGNbox umfasst 224 Karten
Jeweils mit:
> einer Gebärdenzeichnung
> dem passenden Symbol
> sowie dem Schriftbild.
Die SYMBOLE entstammen der Sammlung »METACOM« von Annette Kitzinger. www.metacom-symbole.de
Die SIGNbox wurde maßgeblich von gehörlosen (DGS)Muttersprachlern entwickelt. So konnte gewährleistet werden, dass die Zeichnungen gebärdensprachlich korrekt sind: Handstellung und -bewegung, Mimik, Mundbild.
Viele Gebärden/Begriffe der SIGNbox gehören zum sogenannten Kernvokabular: also die 200 – 300 Wörter einer Sprache, die situationsunabhängig am häufigsten gebraucht werden (vgl. Boenisch/Sachse 2007). Sie machen ca. 80 % des Gesprochenen aus. Es handelt sich insbesondere um Funktionswörter, welche farbig zugeordnet werden:
Hellblau – Artikel
Lila – Pronomen
Gelb – Adverbien
Rosa – Konjunktionen
Grün – Präpositionen
Schwarz – Nomen
Rot – Verben
Grau – Floskeln
Blau - Adjektive
AUSWAHL UND GESTALTUNG DER GEBÄRDENZEICHUNGEN
Die Zeichnungen sollen helfen, Gebärden schnell zu erfassen. So wurden vielfach »Doppel-Gebärden« gezeichnet, um die schwarz geränderte Start- und grau geränderte Endposition der Bewegung zu verdeutlichen.
Die Vielfalter - Experten für Teilhabe gGmbH
Kellerdamm 7
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 / 92 51 39
E-Mail: E-Mail an die Vielfalter
Geschäftsführerin: Sarah von Grönheim
Registergericht Osnabrück, HRB-Nr.:18308
Steuernummer: 55/272/05916, Finanzamt Bad Bentheim
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Als Betreiber der Seiten sind wir bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.
Alle Inhalte, Grafiken, Logos und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Markennamen und Markenlogos sind Eigentum der jeweiligen Urheber. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Datenschutz
Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.
AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der VAB gGmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entge-genstehende oder von unseren Lieferbedingungen abwei-chende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Gel-tung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auf-tragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) An Kostenvoranschlägen, Mustern, Abbildungen, Zeich-nungen, Plänen, Kalkulationen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „ver-traulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zu-stimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Ver-packung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Mangels besonderer Vereinbarung ist der Rechnungsbe-trag ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entspre-chend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifab-schlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. In glei-cher Weise sind wir verpflichtet, bei Kostensenkungen zu verfahren. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostener-höhungen werden wir, sobald und soweit sie eingetreten sind, dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestrit-ten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Aus-übung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit – Lieferfrist
(1) Der Beginn der von uns abgegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflich-tung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunden in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir be-rechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, ein-schließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlan-gen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vor-behalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälli-gen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörun-gen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, be-hördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten- verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interes-se an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertrags-verletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be-grenzt.
(8) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmun-gen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(10) Teilleistungen und –lieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
(11) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Der Kunden ist verpflichtet, den Liefergegenstand unver-züglich nach der Anlieferung, soweit dies nach ordnungs-gemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt der Lie-fergegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung ge-macht werden; anderenfalls gilt der Liefergegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf die vorstehenden Regelungen nicht berufen.
(2) Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Kunden nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangel-freien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung o-der der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe-sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfül-lungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach sei-ner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlan-gen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatz-haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten-den Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaf-tungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Mona-te, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit der Liefergegenstand üblicherweise für ein Bauwerk ver-wendet wird und den Mangel verursacht hat.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Haftungsbegrenzung
(1) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent-standen sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführung oder unserer leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, im Rahmen einer Garantiezusage, bei Mängeln des Lieferge-genstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Per-sonen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegen-ständen gehaftet wird.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflich-ten) verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, max. jedoch bis zu einem Betrag in Höhe des Vertragsprei-ses. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schä-den, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Ge-winn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschä-den wegen Ansprüchen Dritter, wird in diesem Falle aus-geschlossen. Soweit die Haftung, wie vorstehend, ausge-schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per-sönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeit-nehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausge-schlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –auschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vor-geschriebene verschuldensabhängige Haftung (z. B. gem. Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer ver-schuldensunabhängigen Garantie.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegen-stand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Lieferge-genstandes durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ver-bindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunden ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf ei-gene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä-den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern War-tungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunden für den uns entstandenen Aus-fall.
(4) Der Kunden ist berechtigt, den Liefergegenstand im or-dentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter ver-kauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Be-fugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach-kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insol-venzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vor-liegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen An-gaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigen-tum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Lie-fergegenstandes (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sa-che gilt im Übrigen das Gleiche wir für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.
(6) Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehö-renden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Faktura-Endbetrag, ein-schl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache an-zusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunden uns an-teilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunden verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbin-dung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der reali-sierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden For-derungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der frei-zugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Datenschutz
(1) Wir sind gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, personenbezoge-ne Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu bearbeiten und zu löschen.
§ 10 Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren
(1) Die Vielfalter gGmbH ist nicht gesetzlich verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Vielfalter GmbH hat sich nicht freiwillig verpflichtet, an Streitbeilegungsverfah-ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunden Kaufmann ist, ist D-48527 Nordhorn Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist D-48527 Nordhorn Erfüllungsort.